Seit vielen Jahren schon forderte die deutsche Behindertenbewegung gesetzliche Regelungen gegen ungleiche Behandlung (Diskriminierung). Und noch im Jahr 2003 war die deutsche Regierung der Meinung, dass ein Antidiskriminierungsgesetz unnötig sei. Die Europäische Union (EU) jedoch sah das anders, so dass im August 2006 ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz schließlich auch in Deutschland in Kraft treten konnte. Dennoch: Erst die Praxis muss zeigen, ob das Gesetz die Erwartungen zu erfüllen vermag.
Esther Schmidt, Rechtsanwältin und Mitwirkende im Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderungen (AK Recht) hat das AGG in wenige Worte und leicht verständlich zusammengefasst.
Weitere Informationen zum AGG finden Sie unter www.weibernetz.de/gleichstellung.html